Verbandsgerichtsbarkeit befasst sich mit Zulassung des BSC & Preussen Berlin Capitals e.V.

Kategorie: ,

Unterschiedliche Entscheidungen von Eishockey-Kommission und Vorstand – Saisonvorbereitung läuft planmäßig weiter

Die Zulassung des BSC & Preussen Berlin Capitals e.V. zur Landesliga Berlin 2026/27 wird Gegenstand eines verbandsgerichtlichen Verfahrens. Ein Mitgliedsverein des Berliner Eissport-Verbandes e.V. (BEV) hat gegen die entsprechende Entscheidung des BEV-Vorstands Widerspruch eingelegt.

Hintergrund ist die besondere rechtliche Situation des Vereins. Das Landgericht Berlin II hatte den BEV am 12. Mai 2026 im Wege einer einstweiligen Verfügung verpflichtet, den BSC & Preussen Berlin Capitals e.V. hinsichtlich der Teilnahme am Wettkampfbetrieb vorläufig wie ein aufgenommenes Mitglied zu behandeln. Eine Mitgliedschaft im BEV wurde damit nicht begründet.

Zur Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung hat der BEV am 2. Juni 2026 ein Konzept für die Integration des Vereins in den Berliner Spielbetrieb vorgelegt. Dieses sieht unter anderem besondere Regelungen für die Erteilung von Spielberechtigungen vor, da die regulären Verbandsbestimmungen die Teilnahme eines Nichtmitglieds nicht vorsehen.

Die Eishockey-Kommission des BEV hat am 2. Oktober 2026 entschieden, die Seniorenmannschaft des BSC & Preussen Berlin Capitals e.V. nicht zur Landesliga zuzulassen. Grundlage war, dass der Verein zum maßgeblichen Stichtag nicht die nach den Durchführungsbestimmungen erforderliche Anzahl spielberechtigter Spieler nachweisen konnte.

Die Mannschaftsmeldungen des BSC & Preussen Berlin Capitals e.V. für die Altersklassen U20 und U17 sind von dieser Entscheidung nicht betroffen. In beiden Altersklassen wurden die erforderlichen Meldungen spielberechtigter Spieler fristgerecht vorgenommen.

Der Vorstand des BEV hat sich am 5. Oktober 2026 erneut mit der Zulassung der Seniorenmannschaft befasst und diese beschlossen. Dabei hat er die besonderen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie seine Verantwortung für den Verband berücksichtigt.

Gegen diesen Beschluss wurde nun Widerspruch eingelegt. Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen werden damit im Rahmen der satzungsmäßigen Verbandsgerichtsbarkeit überprüft. Der BEV wird dem Verfahren nicht vorgreifen.

Unabhängig davon laufen die Vorbereitungen für die Landesliga Berlin 2026/27 weiter. Die Ligenleitung erstellt den Spielplan auf Grundlage der Vorstandsentscheidung. Der Saisonbeginn ist für Mitte November vorgesehen.